Für die Reservierung Ihres Hotels/Gästehauses bieten wir Ihnen folgenden Link an:
Die gewünschte Reservierung erfolgt durch die Teilnehmer selbst.
Bitte beachten Sie, dass bei den aufgelisteten Hotels/Gästehäusern keine Zimmerkontingente hinterlegt sind. Sie buchen generell nach Verfügbarkeit und tagesaktuellen Preisen.
Weitere Details (Lage, Ausstattung, ...) finden Sie auf den Webseiten der Hotels.
Informationen zur Beherbungssteuer in Dresden
Die Landeshauptstadt Dresden erhebt seit dem 1. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer. Mehr Informationen über die Beherbergungssteuer erhalten Sie auf der Website der Stadt Dresden.
Laut der Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer (§7, Absatz 3) sind die Hotels bei Gästen, von denen keine Beherbergungssteuer eingezogen wird, verpflichtet, Name, Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie Datum der An-und Abreise auf dem Meldeschein zu erfassen.
Bei der Buchung müssen die Tagungsteilnehmer Ihre Befreiung von der Beherbergungssteuer (z. B. Übernachtungen bei beruflicher Veranlassung) selbst vornehmen. Die erforderlichen Formulare finden Sie unter dem Punkt "Beherbergungssteuer für Gäste" auf dieser Webseite der Stadt Dresden.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.