Folgende Hotels/Gästehäuser verfügen über vorreservierte Zimmerkontingente vom 21.03. bis 23.03.2018 (zum Teil bis 25.03.2018) unter dem Stichwort „Deutsches Fachkolloquium Textil“.

Bitte benutzen Sie das Buchungsformular bzw. den Buchungslink für Ihre Reservierung. Die gewünschte Reservierung erfolgt durch die Teilnehmer selbst.

Weitere Details (Lage, Ausstattung, ...) finden Sie auf den Webseiten der Hotels.

Informationen zur Beherbungssteuer in Dresden

Die Landeshauptstadt Dresden erhebt seit dem 1. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer. Mehr Informationen über die Beherbergungssteuer erhalten Sie auf der Website der Stadt Dresden.

Für alle Tagungsteilnehmer, die Ihre Übernachtung unter dem Stichwort „Deutsches Fachkolloquium Textil“ in den hier aufgeführten Hotels gebucht haben, hat das Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik der TU Dresden als Veranstalter eine Befreiung der Beherberungssteuer bereits im Vorfeld veranlasst.

Laut der Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer (§7, Absatz 3) sind die Hotels bei Gästen, von denen keine Beherbergungssteuer eingezogen wird, verpflichtet, Name, Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie Datum der An-und Abreise auf dem Meldeschein zu erfassen.

Bei Buchungen in anderen Hotels müssen die Tagungsteilnehmer Ihre Befreiung von der Beherbergungssteuer (z. B. Übernachtungen bei beruflicher Veranlassung) selbst vornehmen. Detaillierte Informationen finden Sie hier.